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Minigolf Ansbach

im Stadion

Minigolf Ansbach – Ab sofort geöffnet

Aktualisiert am: Fr. 22 Mai 2020

Wir dürfen wieder !

 

Bitte lesen Sie unser folgendes Schutz-und Hygienekonzept aufmerksam durch, dies sind die Regeln, an die wir uns halten müssen.

 

 

Schutz- und Hygienekonzept der Minigolfsportanlage des Minigolfverein Ansbach (MGV) e.V.

 

 

Auf Grund der derzeitigen Corona Pandemie in Bayern hat der Vorstand des MGV Ansbach e.V. ein Schutz- und Hygienekonzept sowie eine Betriebskonzeption zum öffentlichen und Trainingsbetrieb der vereinseigenen Minigolfsportanlage erstellt.

 

Alle Personen, die die Minigolfsportanlage des MGV Ansbach e.V. betreten und nutzen haben sich an die Richtlinien des Schutz- und Hygienekonzepts sowie an die Betriebskonzeption zu halten.

 

Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer die weibliche Form mitgemeint.

 

Allgemeine Richtlinien
zum Spielbetrieb

 

  1. Mund-Nasen-Schutz (MNS)

Alle Personen (auch Kinder ab 7 Jahren), die die Anlage betreten tragen auf den Wegen und im Kassenbereich einen MNS.

 

 

  1. Händehygiene

Alle Personen, die die Anlage betreten führen unmittelbar nach dem Einlass, im Kassenbereich vor dem Spielen eine Händedesinfektion durch.

 

 

 

  1. Maximale Personenanzahl auf der Anlage

Zu keinem Zeitpunkt halten sich mehr als 46 Personen auf der Anlage gleichzeitig auf.

Zuschauer sind nicht erlaubt.

 

  1. Kontakterfassung

Alle Besucher der Anlage werden an einem Öffnungstag unter Angabe von der Anwesenheitszeit auf der Anlage und mindestens einer Kontaktmöglichkeit in einem Formular erfasst, (das vom Besucher selbst auszufüllen ist) um bei Positivfällen eine Rückverfolgung der Infektionsketten durch das Gesundheitsamt sicherzustellen.

 

 

  1. Mindestabstand und kontaktfreie Durchführung

Grundsätzlich ist jederzeit und von jeder Person auf der Anlage ein Abstand zu weiteren Personen von mindestens 1,5 m einzuhalten.

 

Die Ausübung des Spiels erfolgt kontaktfrei.

Ein Abklatschen, Umarmung etc. ist untersagt.

 

Die verlegten Gehwegplatten auf der Anlage habe eine Größe von 50 cm x 50 cm und können damit auch gut zur persönlichen Abstandskontrolle herangezogen werden.

 

 

  1. Materialausgabe und Spielgebühr

Grundsätzlich werden nur an Einzelpersonen, an der Kasse der Anlage, ein Schläger, Schreibunterlagen und Bälle gegen eine Spielgebühr ausgegeben.

 

 

  1. Spielreihenfolge und Bespielen einer Bahn

Die Bahnen sind immer in der Reihenfolge von 1 bis 18 zu bespielen.

Es dürfen maximal nur zwei Personen an einer Bahn spielen. Ausnahme: Familien oder im Haushalt lebende Gruppen bis maximal 5 Personen.

 

Eine Bahn darf erst dann bespielt werden, wenn die Vorgruppe an einer Bahn zu Ende gespielt und diese verlassen hat und zur nächsten Bahn gewechselt ist.

 

Wenn möglich und bei ungewöhnlicherweise geringeren Abständen wird eine komplette Bahn zwischen den Spielergruppen freigelassen.

 

 

  1. Spielende

Nach Beendigung des Spiels auf der Bahn 18 sind der Schläger und die Bälle sowie die Schreibunterlagen an der Kasse durch Einzelpersonen zurück zugeben und in die vorgesehenen Behältnissen abzulegen.

 

 

  1. Eis- und Getränkeverkauf

Grundsätzlich werden nur an Einzelpersonen, an der Kasse mitnahmefähige Eisprodukte und Getränke in Flaschen verkauft.

Ein Verzehr der Produkte ist im Kassenbereich nicht gestattet.

Das Leergut ist vor Verlassen der Anlage im Kassenbereich in die dort vorgehaltenen Behältnisse abzustellen.

 

 

  1. Toilettengang

Ist während des Aufenthalts auf der Anlage ein Toilettengang erforderlich, steht dazu die öffentlich zugängliche Toilettenanlage des angrenzenden Sportzentrums des Stadions zur Verfügung.

Nach dem Toilettengang ist eine Händedesinfektion im Kassenbereich der Minigolfanlage durchzuführen.

 

 

  1. Vereinsheim/Kassenbereich

Ein Aufenthalt im Vereinsheim/Kassenbereich ist nur berechtigten Vereinsmitgliedern erlaubt.

 

 

  1. Parkplatzkonzept

Als Parkplätze stehen die vereinseigenen Stellplätze an den Bahngleisen zur Verfügung.

 

Bei Regenunterbrechungen während des Spielbetriebs halten sich die Spieler*innen in den auf den Stellplätzen geparkten Autos auf.

Eine enge Ansammlung von Personen auf dem Anlagenareal z.B. unter einem Schirm ist untersagt.

 

 

Ansbach, den 20.04.2020

 

Aktualisiert am: 22. Mai 2020

 

 

gez.

Roland Ziegler

1. Vorsitzender